Wir erstellen ihr digitales Bauwerksbuch mit Bestätigung für die Bauwerksdatenbank als Ziviltechniker Architekten
Nach der neuen Bauordnungsnovelle ist ein digitales Bauwerksbuch für Bestandsgebäude welche vor den 1.1.1919 und welche von 1.1.1919 -1.1.1945 errichtet wurden verpflichtend anzulegen daher haben wir uns als Ziviltechniker die Aufgabe gemacht die Eigentümer bei dieser anspruchsvollen Aufgabe zu unterstützen.
Einen Schritt voraus mit Architektum ZT - Vorteile von denen unser Eigentümer und Eigentümerinnen profitieren.