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Architektum ZT GmbH – Ihr Experte für digitale Bauwerksbücher in Wien

Sachverständiger und Ziviltechniker

Unser Leistungen: digitale Bauwerksbücher für Gebäude vor 1945 in Wien – einfach und kostenoptimiert  für Eigentümer und beauftragte Hausverwaltungen zur erstellen!

Mit unserer Expertise als Ziviltechniker und Sachverständiger bieten wir Ihnen eine unkomplizierte Lösung und erstellen für ihr Gebäude vor 1945 ein digitales Bauwerksbuch mit Erstprüfung, das alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.

Bauwerksbuch mit Erstprüfung §128a

Wir erstellen digitale Bauwerksbücher  für Gebäude vor 1945 in Wien – einfach, kostengünstig und direkt - als berechtigte, befugte Ziviltechniker.

„Wir sind Ihre Anlaufstelle als befugte Prüfer, um für Ihr Eigentumsobjekt ein digitales Bauwerksbuch mit Bestätigung sowie die Erstprüfung für die Bauwerksbuchdatenbank nach § 128a zu erstellen. Sobald alles abgeschlossen ist, können Sie sich sicher und gut betreut fühlen.

„Grundpaket: Besichtigung vor Ort, Aufnahme des Bestandes, Erstellung des digitalen Bauwerksbuchs, Bestätigung für die Bauwerksbuchdatenbank.

Wir bieten eine effiziente und kostengünstige Lösung zur Erstellung des digitalen Bauwerksbuches für Ihre Immobilie in Wien an.  Als Ziviltechniker und Architekten mit über 15 Jahren Erfahrung unterstützen wir Hauseigentümer  und Hausverwaltungen in Wien dabei, die gesetzlichen Anforderungen für das Bauwerksbuch nach der Wiener Novelle 2024 zu erfüllen. Wir erstellen ein Bauwerksbuch mit Erstprüfung für alle Gebäude in Wien die vorn 1945 errichtet wurden. 


Wer ist befugt ein Bauwerksbuch zu erstellen?

„Nur befugte Fachleute wie Ziviltechniker, Baumeister und Sachverständige sind berechtigt, ein Bauwerksbuch zu erstellen. Andere Personen, die diese Leistung anbieten, sind nicht berechtigt und könnten dadurch zusätzliche Kosten verursachen sowie Unsicherheiten mit sich bringen.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise – wir gewährleisten eine professionelle und rechtlich einwandfreie Erstellung Ihres Bauwerksbuchs, ohne versteckte Kosten oder unklare Abläufe.“


Was muss der Eigentümer einreichen?

Nach der Prüfung Ihres Gebäudes und der Erstellung des Bauwerksbuches erhalten Eigentümer oder Hausverwaltungen von unserem befugten Prüfer eine elektronisch signierte Erstellungsbestätigung nach §128c sowie eine unterzeichnete Bestätigung der Erstprüfung. Diese Bestätigungen sind erforderlich und müssen durch den Eigentümer oder Miteigentümer in das Portal der Bauwerksbuchdatenbank übermittelt werden.


Wer muss ein Bauwerksbuch erstellen?

Die Novelle 2024 in Wien verpflichtet alle Eigentümer und Miteigentümer von Gebäuden vor dem 1. Januar 1919, ein digitales Bauwerksbuch mit Erstprüfung durch einen befugten Prüfer zu erstellen. Die Frist zur Fertigstellung des Bauwerksbuchs endet am 31. Dezember 2027.

Für Gebäude, die zwischen dem 1. Januar 1919 und dem 1. Januar 1945 errichtet wurden, endet die Frist am 31. Dezember 2030.


Unsere Leistungen zur Erstellung des digitalen Bauwerksbuches in Wien

Wir bieten umfassende Dienstleistungen für das digitale Bauwerksbuch an, das alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Unsere Leistungen umfassen:

  • Dokumentensammlung und -zusammenstellung: Wir sammeln alle notwendigen Unterlagen, wie z.B. die Baubewilligung und bestehende Pläne.
  • Begehung des Gebäudes: Wir besichtigen das Gebäude  dokumentieren alle Bauteile.
  • Fotodokumentation: Mit ID-Nummern und Hilfsmitteln erstellen wir eine präzise Fotodokumentation Ihrer Bauteile.
  • Digitalisierung des Bauwerksbuches: Wir nutzen optimierte Formulare und sorgen für die Digitale Erfassung aller relevanten Daten.
  • Verzeichnis gemäß §128a (4) 3-7: Wir erstellen eine vollständige Dokumentation der Bauteile und deren Zustand.
  • Signierte Erstbestätigung: Wir stellen eine elektronisch signierte Erstbestätigung für das Bauwerksbuch aus.
  • Bestätigung der Erstprüfung: Wir bescheinigen die Erstprüfung des Bauwerksbuches gemäß den gesetzlichen Anforderungen.
  • Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen: Alle Anforderungen nach §128a werden präzise umgesetzt und erfüllt.

Warum sollten Sie das Bauwerksbuch mit Architektum ZT GmbH erstellen?

  • 10 Jahre Erfahrung: Als Ziviltechniker und Architekten sind wir seit über 15 Jahren in der Baubranche tätig und haben  Erfahrung in der Erstellung von digitalen Bauwerksbüchern.
  • Schnelligkeit und Effizienz: Wir garantieren eine zukunftsorientierte und schnelle Abwicklung für die Erstellung und Eintragung in die Bauwerksbuchdatenbank.
  • Kosteneffizienz: Wir bieten eine kostengünstige Lösung für die Erstellung des Bauwerksbuches und alle erforderlichen Prüfungen.
  • Ziviltechniker: Unsere befugten Prüfer stellen sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Bauwerksbuch in Wien – Ihr Partner Architektum ZT GmbH

Als erfahrene Ziviltechniker und Architekten bieten wir Ihnen eine professionelle, effiziente und kostengünstige Lösung zur Erstellung des Bauwerksbuchs für Ihr Gebäude in Wien. Unser Service umfasst nicht nur die Prüfung und Dokumentation der Bauteile, sondern auch die Digitale Erfassung aller relevanten Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

Kontaktieren Sie uns heute für ein unverbindliches Angebot und lassen Sie uns Ihnen helfen, das digitale Bauwerksbuch schnell und professionell zu erstellen.

Architektum ZT GmbH – Ihr Partner für digitale Bauwerksbücher in Wien
Telefon: 01342000
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Website: www.zt-architekt.at


digitales Bauwerksbuch

Einen Schritt voraus mit Architektum ZT - Vorteile von denen unser Eigentümer und Eigentümerinnen profitieren. 


    • Bestandsgebäude- Erstellung digitaler Bauwerksbücher vor 1945

      Bestandsgebäude- Erstellung digitaler Bauwerksbücher vor 1945

    • Architektum  ZT GmbH

      Architektum ZT GmbH

    • Megan | Office

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    Adresse

    ARCHITEKTUM ZT GmbH
    Büro: Hauptstrasse 103, 2384 Breitenfurt bei Wien 
    Filiale: Scherzergasse 12/1,1020 Wien 
    +43 (0) 69911228577
    email: office@architektum.at

    Firmenbuchnummer: 643655b
    UID ATU81496258
     
     
    Impressum:
    Architektum ZT GmbH- Architekturbüro
    Hauptstrasse 103, 2384 Breitenfurt bei Wien 
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    Gerichtsstand: Wr. Neustadt 

    Firmenbuchnummer: 643655b
    Kammerzugehörigkeit: Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland

    Berufsrechtliche Vorschriften: Ziviltechnikergesetz – ZTG