.Verpflichtende Registrierung von Bauwerksbüchern für Gebäude in Wien
Für welche Gebäude gilt die Bauwerksbuchpflicht?
In Wien ist es für bestehende Gebäude verpflichtend, diese in die Bauwerksdatenbank zu registrieren. Die Regelung betrifft insbesondere:
- Gebäude, die vor dem 1. Januar 1919 errichtet wurden
- Gebäude, die zwischen dem 1. Januar 1919 und dem 1. Januar 1945 errichtet wurden
Was ist ein Bauwerksbuch und warum ist es wichtig?
Das Bauwerksbuch dient der Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Vorgaben gemäß der Wiener Bauordnung. Es enthält alle relevanten Informationen zum Gebäude und seiner Instandhaltung, darunter:
- Dächer
- Fenster
- Auskragungen
- Fassaden, Zierglieder und Fassadenbegrünung
Darüber hinaus müssen auch Anforderungen wie das BauKG und die ÖNORM B4008-1 berücksichtigt werden, sowie Objektsicherheitsprüfungen und die Einhaltung von OIB-Richtlinien.
Wer darf ein Bauwerksbuch erstellen?
In Wien sind folgende Fachleute berechtigt, ein Bauwerksbuch zu erstellen:
- Ziviltechniker:innen: Sie sind berechtigt, Bauwerksbücher zu erstellen.
- Gerichtlich beeidete Sachverständige: Auch sie dürfen Bauwerksbücher verfassen.
Ist ein Bauwerksbuch verpflichtend?
In Wien gibt es eine Registrierungspflicht für Bauwerksbücher. Wenn Sie Eigentümerin oder Miteigentümerin eines Gebäudes sind, müssen Sie das Bauwerksbuch in folgenden Fällen bei der Behörde registrieren:
- Ab 1. Juli 2024: Bei der Fertigstellung von Neu-, Zu- und Umbaumaßnahmen.
- Bis zum 31. Dezember 2027: Für alle Gebäude, die vor dem 1. Januar 1919 errichtet wurden.
- Bis zum 31. Dezember 2030: Für alle Gebäude, die zwischen dem 1. Januar 1919 und dem 1. Januar 1945 errichtet wurden.
Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind:
- Kleingartenhäuser
- Kleingartenwohnhäuser
- Gebäude mit einer bebauten Grundfläche von nicht mehr als 50 Quadratmetern
Das Bauwerksbuch muss alle wichtigen Informationen über Baubewilligungen, Überprüfungen, Baugebrechen und vieles mehr enthalten. Nach der Erstellung müssen Sie das Bauwerksbuch online registrieren. Weitere Details finden Sie auf der offiziellen Website der Stadt Wien.
Welche Informationen müssen im Bauwerksbuch enthalten sein?
Das Bauwerksbuch muss detaillierte Informationen zu folgenden Punkten enthalten:
- Allgemeine Informationen: Dazu gehören der Standort, das Baujahr und die wichtigsten Baubestandteile des Gebäudes.
- Technische Daten: Hierzu zählen die Gebäudehöhe, Fläche sowie statische Informationen wie Tragfähigkeit und Belastungsgrenzen.
- Verwendete Materialien und Bauteile: Eine detaillierte Aufstellung der verbauten Materialien und Bauteile.
- Inspektionsberichte: Regelmäßige Überprüfungen und Zustandsbewertungen des Gebäudes.
- Instandhaltungshistorie: Auflistung von Wartungs- und Reparaturarbeiten, die im Laufe der Zeit durchgeführt wurden.
Ist ein digitales Bauwerksbuch erforderlich?
Ja, gemäß den Bestimmungen der Wiener Bauordnung (§128a) muss das Bauwerksbuch digitalisiert werden. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Bauwerksbuch gemäß den aktuellen rechtlichen Anforderungen zu erstellen.
Unsere Dienstleistungen zur Erstellung des digitalen Bauwerksbuches
Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung bei der Erstellung des digitalen Bauwerksbuches. Unsere Leistungen umfassen:
- Zusammenstellung aller relevanten Dokumente, Baubewilligungen und Prüfberichte
- Begehung des Gebäudes zur Aufnahme aller Bauteile nach Augenschein
- Fotodokumentation mit ID-Nummern und Hilfsmitteln
- Digitalisierung des Bauwerksbuches unter Verwendung optimierter Formulare
- Aufnahme und Verzeichnis der Bauteile gemäß §128a (4) 3-7 der Bauordnung
- Signierte Erstbestätigung für das digitale Bauwerksbuch
- Signierte Bestätigung der Erstprüfung durch befugte Prüfer
- Erfüllung aller Anforderungen gemäß §128a der Wiener Bauordnung
Kontakt und Beratung
Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach unter: