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Das digitale Bauwerksbuch

für  bestehende Gebäude in Wien ist verpflichtend diese in die Bauwerksdatenbank zu registrieren. 
 
für Gebäude, die vor dem 1.1.1919 errichtet wurden und für alle Gebäude, die zwischen dem 1.1.1919 und dem 1.1.1945 errichtet wurden.

Bauwerksbuch Erstprüfung des Gebäudes?

Das Bauwerksbuch dient zur Erfüllung der öffentlich-rechtlichen  Vorgaben der Bauordnung in Wien.

Daher werden Bauteile, die als Teil der Gebäudehülle aufgezählt und begutachtet. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Bauteile wie Dächer, Fenster, Auskragungen,

wie die Fassaden inklusive Zierglieder sowie Fassadenbegrünung. 

Weiter wichtige Faktoren sind im Zuge der Bauwerksbucherstellung zu berücksichtigen.

BauKG, ÖNORM B4008-1, OIB Richtlinien sowie Objektsicherheitsprüfungen

Allgemeine Information Bauwerksbuch

Berechtigte Erstellerinnen und Ersteller 

In Wien dürfen Bauwerksbücher von folgenden Fachleuten erstellt werden:

    1. Ziviltechniker:innen: Diese sind berechtigt, Bauwerksbücher zu erstellen.
    2. Gerichtlich beeidete Sachverständige: Auch sie dürfen Bauwerksbücher verfassen.
    3. Baumeister ohne Einschränkungen 

Ist ein Bauwerksbuch verpflichtend?

In Wien gibt es eine Registrierungspflicht für Bauwerksbücher. Wenn Sie Eigentümerin oder Miteigentümerin eines Gebäudes sind, müssen Sie das Bauwerksbuch in folgenden Fällen bei der Behörde registrieren:

  1. Ab 1. Juli 2024: Bei der Fertigstellung von Neu-, Zu- und Umbaumaßnahmen.

  2. Bis zum 31. Dezember 2027: Für alle Gebäude, die vor dem 1. Jänner 1919 errichtet wurden.

  3. Bis zum 31. Dezember 2030: Für alle Gebäude, die zwischen 1. Jänner 1919 und 1. Jänner 1945 errichtet wurden.

Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Kleingartenhäuser, Kleingartenwohnhäuser und Gebäude mit einer bebauten Grundfläche von nicht mehr als 50 Quadratmetern. Bauwerksbücher müssen Informationen zu Baubewilligungen, Überprüfungen, Baugebrechen und mehr enthalten. Die Online-Registrierung erfordert eine Bestätigung über die Erstellung des Bauwerksbuchs. Weitere Details finden Sie auf der Website der Stadt Wien.

Allgemeine Information bei der Überprüfung des Gebäudes 

  1. Allgemeine Informationen: Hierzu gehören der Standort, das Baujahr und die wichtigsten Baubestandteile.
  2. Technische Daten: Dazu zählen Gebäudehöhe, Fläche und statische Informationen wie Tragfähigkeit und Belastungsgrenzen.
  3. Verwendete Materialien und Bauteile: Details zu den im Bauwerk verwendeten Materialien und Bauteilen.
  1. Inspektionsberichte: Regelmäßige Überprüfungen und Zustandsbewertungen.
  2. Instandhaltungshistorie: Informationen zu durchgeführten Wartungs- und Reparaturarbeiten.

Muss ein Bauwerksbuch digitalisiert werden?

Ein Bauwerksbuch muss digitalisiert werden. Der Inhalt eines Bauwerksbuches gem.  128a Bauordnung 

Beratung und unsere Leistungen

Gerne beraten wir sie bezüglich der erforderlichen Unterlagen die bei einen Bauwerksbuch enthalten sein müssen.  Fehlende Pläne oder Befundungen heben bei der MA 37 für sie aus. Welche Bauteile wir überprüfen und wie die Bauteile überprüft werden können wir ihnen in unseren Erstgespräch näher erklären. 

Kontakt und Beratung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Adresse

Architektum ZT- ARCHITEKTEN

Architektin Dipl. Ing. Martina Hoffmann
Hauptstrasse 103, 2384 Breitenfurt bei Wien 
Scherzergasse 12,1020 Wien 
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Firmenbuchnummer: 340851b